Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen

Seit Ende 2013 ist jedes Unternehmen verpflichtet eine psychische Gefährdungsbeurteilung seiner Arbeitsplätze vorzunehmen
(§§5, 6 Arbeitsschutzgesetz).

Trotz zahlreicher Empfehlungen und Handlungshilfen wissen viele Betriebe jedoch nicht, wie sie das Thema psychische Belastungen und Stress am Arbeitsplatz konkret angehen können.

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens bieten wir Ihnen – den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend – Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen an. Diese beinhalten: Untersuchungen, Auswertungen, Berichte, Maßnahmenplanung und Evaluationen zur Messung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei stehen Ihre Ziele und Rahmenbedingungen grundsätzlich im Vordergrund.

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Ihre bereits vorhandenen Maßnahmen, Kennzahlen und Aktivitäten sowie neue Erkenntnisse für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement zu verbinden. Die vollständige Einhaltung des Datenschutzes ist dabei eine Selbstverständlichkeit für uns.

GeBeGe Gefährdungsbeurteilungen sind:

  • individualisiert (exakt auf Ihre Branche, Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmt)
  • wissenschaftlich fundiert
  • praxisorientiert
  • Datenschutz geprüft

Wir richten uns bei den Messverfahren nach den Gütekriterien der
DIN EN ISO 10075-3.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0281 444 100 80 oder Ihre E-Mail an info@gebege.org

 


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GeBeGe Gesellschaft für Beratungs- und Gesundheitsmanagement mbH

Maaßenstraße 5
46483 Wesel

Telefon: 0281/ 444 100 -80
Fax: 0281/ 444 100 – 89

infoDASWEG@gebege.org

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